Fitnesscenter öffnet wieder

Ab Donnerstag, dem 03. Juni ist es wieder möglich das Fitnesscenter des VfA zu besuchen. Möglich machen es die Lockerungen nach den aktuellen Regeln der sächsischen Corona Schutzverordnung vom 31. Mai.
 – Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung bei tagesaktuellem Test der Sporttreibenden
Voraussetzung ist, dass die Sportler vollständig geimpft sind, oder genesen sind oder ein tagesaktueller negativer Corona-Tests vorliegt.
Sinkt die Inzidenz 14 Tage hintereinander unter den Schwellenwert von 35, entfällt die Testpflicht. Voraussetzung ist, dass die Hygieneregeln und der Mindestabstand eingehalten werden.

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